Banken üben Druck auf Regierung aus – Abschaffung des „ewigen Widerrufsrechts“

Jetzt besteht Handlungsbedarf – das „ewige Widerrufsrecht“ für Immobilienkredite soll kippen

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Viele Immobilienbesitzer konnten dank des ewigen Widerrufsrechts, viel Geld von den Banken zurückfordern. Das will die Bundesregierung nun kippen.

Laut einer Information der Verbraucherzentralen enthalten neun von zehn Immobilienkreditverträge Widerrufsbelehrungen, die nicht mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang zu bringen sind. Das bedeutet für Sie als Kreditnehmer, dass solche Verträge auch noch viele Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden können mit der Möglichkeit, sogar bereits getilgte Kredite samt gezahlter Zinsen rückabzuwickeln oder bestehende Verträge ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu widerrufen. Wenn Sie Ihren Vertrag in Zeiten von durchschnittlich 5 Prozent Zinsen abgeschlossen haben, kann das für Sie als Verbraucher, basierend auf dem derzeitig niedrigen Zinsniveau im Schnitt von 2 Prozent, eine Einsparung von mehreren tausend Euro bedeuten.
Die Banken wurden auf Grund dieses Fehlers in den letzten Jahren mit Widerrufen überhäuft und zahlreiche Kunden mit Immobilienkrediten konnten laut den Verbraucherzentralen bereits davon profitieren. Doch damit soll nun Schluss sein.
Vermutlich durch den starken Einfluss der Bankenlobby auf die Bundesregierung, versucht diese die Banken nun vor dem rückwirkenden Widerrufsrecht zu schützen und will der Möglichkeit eines Widerrufs per Gesetz bald ein Ende setzen.

Steht der so genannte „Widerrufs-Joker“ vor dem Aus?

Einer Verlautbarung zufolge, peinlicherweise gerade aus dem Verbraucherschutzministerium, plant die Bundesregierung für 2016, dem ewigen Widerrufsrecht nun ein Ende zu setzen. Durch die neu geplante Kreditrichtline für Wohnimmobilien könnte das Widerrufsrecht für Darlehen zur Immobilienfinanzierung, der so genannte „Widerrufs-Joker“, automatisch nach einem Jahr und vierzehn Tagen enden. Also anders als bisher, könnte bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen anstatt der theoretischen 20 Jahre danach, nun nur noch innerhalb eines Jahres, der Vertrag widerrufen werden. Falls dieser Gesetzesentwurf in Kraft treten sollte, können alle Verbraucher die Altverträge mit einer nicht gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung, deren Abschluss zwischen 2002 und 2010 erfolgte und bisher noch nicht Ihren Vertrag angefochten haben, nur noch innerhalb weniger Monate widerrufen.

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Die Banken haben sich durchgesetzt. Ab 2016 soll der „Widerrufsjoker“ rückwirkend nicht mehr ewig gelten.

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Wenn Sie als Verbraucher Ihr Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten in Erwägung ziehen, dann besteht jetzt Handlungsbedarf und das Einleiten der notwendigen Maßnahmen sollte möglichst schnell erfolgen, da die geplante Gesetzesänderung schon bis März 2016 in Kraft treten soll. Damit von Ihnen keine überstürzten Schritte eingeleitet werden, sollten Sie die Vertragsklauseln in Ihrem Kreditvertrag vor einem Widerruf von Fachanwälten oder Experten wie unserem Partner MONEYFAIR24 prüfen lassen. Die externen Rechtsanwälte von MONEYFAIR24 prüfen Ihren Kreditvertrag dabei komplett kostenlos für Sie und kümmern sich im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung um die gesamte Rückabwicklung. Zusätzlich müssen Sie sich dann über eine eventuelle Anschlussfinanzierung Gedanken machen, da diese in den meisten Fällen notwendig wird. Eine Anschlussfinanzierung können Sie aber entweder über die angebundenen Finanzierungsexperten bei MONEYFAIR24 finden oder Sie nutzen unseren Kreditvergleich für Umschuldungskredite und finden im Falle eines erfolgreichen Widerrufs selbst eine Anschlussfinanzierung bei einem unserer zahlreichen Anbieter.

Falls Sie jetzt zu dem Ergebnis gekommen sind, die notwendigen Schritte einleiten zu wollen, dann denken Sie bitte daran: die Zeit läuft und spielt unter Umständen gegen Sie, was bedeuten kann, dass Sie bares Geld verlieren! Also, am besten heute noch kostenlos von Moneyfair24 prüfen lassen.